Privat oder Gesetzlich?

GKV und PKV: Grundlagen

Wer ist alles gesetzlich versichert?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich pflichtversichert, wenn ihr Brutto-Monatseinkommen nicht 4.237,50 € übersteigt. Das bedeutet im Klartext, dass Arbeitnehmer in diesem Fall Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, an die sie auch ihre Beiträge zahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung führt einen bestimmten Leistungskatalog, in dem festgelegt ist, welche ärztlichen Leistungen oder verschreibungspflichtigen Medikamente im Krankheitsfall übernommen werden und welche der Patient nicht erstattet bekommt. Wenn ein Patient eine Leistung in Anspruch nehmen möchte, die seine Krankenversicherung nicht erstattet, so muss er entweder nach Alternativen suchen oder die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen.

 

Wer kann sich überhaupt privat versichern?

Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung seit diesem Jahr um einiges leichter: Vorher musste eine Wartezeit von drei Jahren erfüllt werden und das Brutto-Jahreseinkommen sollte mindestens 49.950,- € betragen. Am 01.01.2011 wurde diese Einkommensgrenze leicht gesenkt, so dass letztes Jahr ein Brutto-Jahreseinkommen von 49.500,- €  für den Wechsel eines Arbeitnehmers zu einer privaten Krankenversicherung ausreichend war. Seit Beginn dieses Jahres muss ein Arbeitnehmer über die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850,- € kommen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Doch es muss nicht mehr wie noch 2010 drei Jahre gewartet werden bis ein Wechsel freigegeben wird: Sobald ein gut verdienender Arbeitnehmer das ganze Jahr über monatlich mehr als 4.237,50 € pro Monat verdient (was der Einkommensgrenze von 50.850,- € entspricht), kann er bereits im Januar 2013 zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Berufseinsteiger oder Arbeitnehmer, die nach einer Pause wieder ein Arbeitsverhältnis eingehen, können ohne Verzögerung in einer private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen aufs Kalenderjahr hochgerechnet mindestens 50.850,- € beträgt.

Arbeitnehmer, die unter dieser Grenze liegen, sind gesetzlich pflichtversichert. Jedoch können sie ihre Versicherungsleistungen verbessern, indem sie private Zusatzversicherungen abschließen.

Selbständige und Studenten

Für Selbständige und Studenten ist – im Gegensatz zum Arbeitnehmer – eine private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen, weshalb sie jederzeit zur privaten Krankenversicherung wechseln können.

Beamte

Beamte sind im Regelfall in einer privaten Krankenversicherung versichert, da sie zu 50 % beihilfeberechtigt sind. Das bedeutet, dass sie normalerweise eine Beihilfe für ihre Krankheitskosten bekommen. Der restliche Betrag kann über spezielle Anwärtertarife der privaten Krankenversicherung abgesichert werden, wobei diese Tarife sehr günstig sind.